Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Seminare, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der neunpunktzwei Werbeagentur GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Leistungen der neunpunktzwei Werbeagentur GmbH (im Folgenden „neunpunktzwei“) unter der Marke neunpunktzwei ACADEMY (im Folgenden „ACADEMY“) im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten (im Folgenden „Schulungen“).
(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der Teilnehmer widersprochen. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob die Teilnehmer Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(3) Alle zwischen der ACADEMY und den Teilnehmern im Zusammenhang mit den Schulungen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neunpunktzwei Werbeagentur GmbH.
(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(5) Schulungen aus dem Kursangebot der ACADEMY können wahlweise direkt im Online-Shop der ACADEMY (Sofortkauf) gebucht oder im Wege einer Anfrage für eine individuelle Schulung oder Gruppenschulung angefragt werden. Das jeweils anwendbare Verfahren zum Vertragsschluss richtet sich nach § 3.
2. Gegenstand des Vertrages
(1) neunpunktzwei bietet unter der Marke ACADEMY Schulungen, Kurse, Workshops und Coachings insbesondere zu den Themen digitale Content-Erstellung, KI-gestützte Content-Produktion, Layout- und Publishing-Software (u. a. Adobe-Anwendungen) sowie Bildbearbeitung an.
(2) Die Schulungen finden online per Video-Konferenz oder präsent in sonstigen mit den Teilnehmern vereinbarten Räumlichkeiten statt.
(3) Die im Kursangebot der ACADEMY buchbaren Schulungen richten sich, sofern nicht anders angegeben, an einzelne Teilnehmer (Einzelplatzbuchung). Der Inhalt, Umfang und Preis der jeweiligen Schulung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. im Online-Shop der ACADEMY zum Zeitpunkt der Buchung.
(4) Individuelle Schulungen und Gruppenschulungen für mehrere Teilnehmer eines Unternehmens oder einer Organisation bietet neunpunktzwei auf Anfrage an; Inhalt, Termin, Teilnehmerzahl und Vergütung werden in diesem Fall im Wege der individuellen Anfrage nach § 3 Absatz 3 gesondert vereinbart.
3. Vertragsschluss, Anmeldung, Terminvereinbarung
(1) Schulungen aus dem Kursangebot der ACADEMY können auf zwei Wegen gebucht werden: durch Direktbuchung im Online-Shop (Absatz 2) oder durch individuelle Anfrage (Absatz 3).
Direktbuchung im Online-Shop
(2) Bei der Buchung über den Online-Shop legt der Teilnehmer die gewünschte(n) Schulung(en) in den Warenkorb. Vor Abschluss der Bestellung werden dem Teilnehmer im Bestellprozess die wesentlichen Vertragsdaten – insbesondere die gebuchte Leistung sowie der zu zahlende Preis inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer (MwSt.) – zusammengefasst angezeigt. Mit Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Schulungsvertrags zu den angezeigten Bedingungen ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald neunpunktzwei dieses Angebot durch eine automatisiert versandte Bestellbestätigung per E-Mail annimmt; diese geht dem Teilnehmer unmittelbar nach Abschluss der Bestellung zu.
Individuelle Anfrage
(3) Für Leistungen, die nicht direkt im Online-Shop buchbar sind (individuelle Schulungen und Gruppenschulungen), können Interessenten über ein entsprechendes Formular auf der Website eine Anfrage stellen. Das Absenden des ausgefüllten Formulars stellt noch kein Vertragsangebot dar. Im Anschluss klärt neunpunktzwei die Einzelheiten der gewünschten Schulung (z. B. Inhalt, Termin, Teilnehmerzahl) mit dem Anfragenden per E-Mail oder Telefon und unterbreitet ihm daraufhin ein Angebot per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anfragende dieses Angebot annimmt, insbesondere durch schriftliche Bestätigung oder Beauftragung in Textform.
Terminvereinbarung
(4) Bei Direktbuchung im Online-Shop steht der konkrete Schulungstermin im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht fest. neunpunktzwei kontaktiert den Teilnehmer nach Eingang der Bestellung, um einen Termin abzustimmen. neunpunktzwei berücksichtigt hierbei vom Teilnehmer geäußerte Terminwünsche unter Berücksichtigung von dessen Interessen; ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht, solange kein Termin einvernehmlich bestätigt wurde.
(5) Der jeweilige Leistungsinhalt wird durch die Bestellbestätigung bzw. die Anmeldebestätigung einzelvertraglich festgelegt.
(6) Die Schulungen werden als Dienstleistungen durch Mitarbeiter von neunpunktzwei nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
Preisangabe und Steuern
(7) Die im Online-Shop sowie auf den Produkt- und Übersichtsseiten angezeigten Preise sind Bruttopreise inklusive der zum Zeitpunkt der Darstellung geltenden deutschen Umsatzsteuer (MwSt.) und dienen als Referenzpreis. Der tatsächlich zu zahlende Preis richtet sich nach dem für die Rechnungsstellung maßgeblichen Land (Deutschland, Österreich, Schweiz) und wird im Bestellvorgang (Warenkorb/Checkout) vor Abschluss der Bestellung verbindlich in korrekter Höhe ausgewiesen. Bestellungen von Unternehmern mit gültiger USt-IdNr. aus dem EU-Ausland können nach Angabe dieser USt-IdNr. im Bestellvorgang im Reverse-Charge-Verfahren ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet werden (§ 13b UStG).
4. Stornierung, Widerrufsrecht
(1) Stornierungen durch die Teilnehmer müssen schriftlich oder per E-Mail bei neunpunktzwei eingehen.
Verhältnis zum gesetzlichen Widerrufsrecht
(2) Steht dem Teilnehmer als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 9 dieser AGB zu, gehen die Regelungen zum Widerrufsrecht den nachfolgenden Stornoregelungen (Absatz 3) vor, solange die Widerrufsfrist noch läuft und das Widerrufsrecht nicht erloschen ist. Die Stornoregelungen in Absatz 3 gelten für Teilnehmer, die den Vertrag als Unternehmer geschlossen haben, sowie für Verbraucher, deren Widerrufsrecht nicht mehr besteht (z. B. weil die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder der Teilnehmer wirksam gemäß § 9 Absatz 2 in den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung eingewilligt und dadurch sein Widerrufsrecht zum Erlöschen gebracht hat).
(3) Verträge zu Schulungen können bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Schulungstermin kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 7 Tage vor dem Schulungstermin eingeht, werden 50 % der Schulungsgebühren berechnet. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtteilnahme werden 100 % der Schulungsgebühren berechnet. neunpunktzwei akzeptiert ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
(4) neunpunktzwei behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Schulungsvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht neunpunktzwei auch bei Nichterreichen der vom Schulungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in der Schulungsbeschreibung enthalten war, sowie bei Nichtdurchführbarkeit aufgrund behördlicher Maßnahmen und bei Ausfall des die Schulung durchführenden Mitarbeiters ohne Verschulden von neunpunktzwei, insbesondere bei dessen Erkrankung. Als unverschuldeter Ausfall gelten auch Umstände, die eine Anreise des Mitarbeiters zum Schulungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Schulungsgebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart wird. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von neunpunktzwei.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) neunpunktzwei stellt dem Teilnehmer die Rechnung über die vereinbarte Vergütung im Anschluss an die Durchführung der (bei mehreren Terminen: der jeweils letzten) Schulung aus.
(2) Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Eine nicht durch neunpunktzwei zu vertretende, nur zeitweise Teilnahme an Schulungen berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.
(4) Sofern der Teilnehmer in Verzug gerät, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung verrechnet.
(5) Eine Aufrechnung von Seiten des Teilnehmers gegen Forderungen von neunpunktzwei aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig.
(6) Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Bruttopreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) des für die Rechnungsstellung maßgeblichen Landes.
6. Haftung
(1) Bei Ausfall einer Schulung ohne Verschulden von neunpunktzwei, insbesondere durch Krankheit des die Schulung durchführenden Mitarbeiters, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Schulung. neunpunktzwei haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Teilnehmer. neunpunktzwei kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Dies gilt nicht, wenn der Ausfall der Schulung von gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von neunpunktzwei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(2) Bei Online-Schulungen haftet neunpunktzwei nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber neunpunktzwei einen Haftungsausschluss hat.
(3) Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von neunpunktzwei ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich neunpunktzwei vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres (bei Verbrauchern innerhalb zwei Jahren), außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
(4) Die Schulungen sind so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das gesteckte Schulungsziel erreichen kann. Für den Eintritt des Trainingserfolges haftet neunpunktzwei nicht.
7. Geistiges Eigentum an Schulungsunterlagen
Die von neunpunktzwei zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung durch neunpunktzwei vervielfältigt oder verbreitet werden. neunpunktzwei behält sich alle Rechte vor.
8. Datenschutz
Die neunpunktzwei übermittelten Teilnehmerdaten werden maschinell zur Abwicklung der Schulungsanmeldung bzw. -bestellung und zur Information über weitere Schulungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden gegebenenfalls anderen Schulungsteilnehmern zugänglich gemacht.
Die Teilnehmer willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Schulungen ein. Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
9. Widerrufsbelehrung
(1) Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das nachfolgend nach Maßgabe des gesetzlichen Musters informiert wird. Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts ist in Absatz (3) geregelt. Ein Muster-Widerrufsformular findet sich in Absatz (4).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (neunpunktzwei Werbeagentur GmbH, Bahnhofstr. 26, 72138 Kirchentellinsfurt, Deutschland, E-Mail: info@neunpunktzwei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis: In der Regel stellen wir die Rechnung erst im Anschluss an die Durchführung der Schulung, sodass zum Zeitpunkt eines Widerrufs regelmäßig noch keine Zahlung geleistet wurde und die vorstehende Rückzahlungspflicht in diesen Fällen nicht zur Anwendung kommt.
Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
(2) Der konkrete Schulungstermin wird, wie in § 3 Absatz 4 beschrieben, erst nach Vertragsschluss zwischen den Parteien vereinbart. Fällt der vereinbarte Termin in die noch laufende 14-tägige Widerrufsfrist, holt neunpunktzwei im Rahmen der Terminbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers dazu ein, dass mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, sowie die Bestätigung seiner Kenntnis, dass er dadurch sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch neunpunktzwei verliert (Absatz 3). Ohne diese ausdrückliche Zustimmung beginnt die Leistungserbringung nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Erlöschen des Widerrufsrechts, sonstige Ausnahmen
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn neunpunktzwei die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Teilnehmer hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gemäß Absatz (2) gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch neunpunktzwei verliert.
Da der konkrete Schulungstermin bei Vertragsschluss im Online-Shop noch nicht feststeht, sondern gemäß § 3 Absatz 4 erst im Nachgang vereinbart wird, ist der Vertrag zum Zeitpunkt seines Abschlusses nicht auf einen bestimmten Termin oder Zeitraum im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB festgelegt. Die dortige Ausnahme vom Widerrufsrecht für Freizeitdienstleistungen mit vertraglich festgelegtem Termin kommt daher auf die im Online-Shop gebuchten Schulungen nicht zur Anwendung; Verbrauchern steht das Widerrufsrecht nach Absatz (1) zu, vorbehaltlich des vorzeitigen Erlöschens nach Satz 1 dieses Absatzes.
Bei einzelnen Produkten (z. B. herunterladbaren Vorlagen, E-Books oder Software) können nach § 312g Abs. 2 BGB weitere gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten (etwa bei entsiegelten Datenträgern oder bereits vollständig heruntergeladenen digitalen Inhalten nach vorheriger Zustimmung); neunpunktzwei weist Teilnehmer hierauf im Bestellprozess gesondert hin, sofern einschlägig.
Muster-Widerrufsformular
(4) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An: neunpunktzwei Werbeagentur GmbH, Bahnhofstr. 26, 72138 Kirchentellinsfurt, Deutschland, E-Mail: info@neunpunktzwei.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
10. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen soll das gelten, was dem wirtschaftlich mit dieser Regelung angestrebten Zweck in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Teilnehmer den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn der Teilnehmer Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von neunpunktzwei. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 19.07.2026